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| IMPRESSUM |
| Marseille-Immobilien |
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Angelika Marseille
Münchener Straße 8
47249 Duisburg
Telefon: 0203 / 798 18 56 |
Gestaltung und Programmierung der Webseite:
online-Forum GmbH, Düsseldorf |
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| AGB |
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Geschäftsbedingungen der Firma Marseille-Immobilien
Angelika Marseille, Münchenerstrasse 8, 47249 Duisburg
Umsatzsteuer ID.Nr.: DE 10 951 33/0375
Genehmigung gem.§34c: Ordnungsamt Duisburg |
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| 1. |
Unsere Angebote und Angaben basieren auf Informationen des Verkäufers und erfolgen nach
bestem Wissen und Gewissen. Sie sind freibleibend und ohne Obligo.
Eine Garantie für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit kann nicht übernommen werden.
Jede Haftung ist daher ausgeschlossen. |
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| 2. |
Der Empfänger unserer Angebote ist verpflichtet, uns zu allen Besichtigungen und
Verhandlungen hinzuzuziehen.
Unsere Angebote dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben werden. Jede unbefugte Weitergabe an Dritte, auch an Vollmacht- oder Auftraggeber des Offertennehmers, führt in voller Höhe zur Provisionspflicht. |
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| 3. |
Sind unsere Angebote bereits bekannt, so ist uns dies schriftlich mitzuteilen.
Erfolgt diese Mitteilung später als sieben Tage nach Erhalt,
so gilt der Nachweis als durch uns erbracht. |
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| 4. |
Die Provision ist zu zahlen nach dem im Kaufvertrag festgesetzten effektiven Kaufpreis,
einschließlich etwa zu übernehmender Belastungen und gegebenenfalls zuzüglich
grundstücksgleicher Rechte wie zum Beispiel Erbpacht.
Wird anstelle eines Kaufvertrages zunächst eine notarielle Kaufofferte abgegeben,
oder wird der Vertrag unter einer Bedingung geschlossen, deren Erfüllung nur vom Kaufinteressenten, bzw. vom Verkäufer abhängt, so ist Dieser verpflichtet,
ein Drittel der Provision zu zahlen. Bei Erwerb eines durch uns angebotenen Objekts im Wege der Zwangsversteigerung oder Miete statt Kauf entsteht die ortsübliche Provision. |
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| 5. |
Wird eine notwendige Genehmigung zu einem abgeschlossenen Vertrag aus Gründen,
die in der Person des Offertennehmers bzw. des Käufers oder Verkäufers liegen, versagt,
so ist die Provision trotzdem in voller Höhe zu zahlen, wenn keine schriftliche Mitteilung vorliegt. |
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| 6. |
Schließt der Empfänger des Angebotes innerhalb einer Frist von einem Jahr einen Kaufvertrag ab,
der seinen wirtschaftlichen Interessen entspricht, so ist Dieser voll provisionspflichtig. |
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| 7. |
Der Makler ist berechtigt, grundsätzlich sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig
zu sein. |
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| 8. |
Die Provision ist vom Käufer und Verkäufer in der Höhe von 3,57% des beurkundeten
Kaufpreises inkl. Mehrwertsteuer zu zahlen und wird bei Beurkundung fällig.
Bei Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Barwert zuzüglich des kapitalisierten Rentenzinses als Provisionsgrundlage. Bei Erbbaurecht bzw. einem Erbpachtvertrag ist der 25-fache jährliche
Erbbauzins die Provisionsgrundlage und gegebenenfalls zusätzlich zum Objektpreis ansetzen.
Ist ein Bauvorhaben projektiert, so errechnet sich die Provision aus den Gesamtbaukosten
zuzüglich des Grundstückspreises. |
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| 9. |
Von den Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher
Bestätigung. Ist ein Teil dieser Geschäftsbedingungen unwirksam,
so gilt dies nicht für die Übrigen. |
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| 10. |
Gerichtsstand Duisburg |
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| Disclaimer |
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| Gerichtsstand |
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